Fahrerlaubnisklasse AM

Vorrausetzungen

Mindestalter:

16 Jahre

Vorbesitz:

-

Befristung:

Klasse AM ist unbefristet gültig.

Einschluss:

-

Hinweise:

-

Theoretische Ausbildung:

  • Grundunterricht: 12 Doppelstunden á 90 Minuten

  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden á 90 Minuten

Praktische Ausbildung:

  • Grundausbildung – keine Sonderfahrten

  • praktische Prüfung

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtest

  • Erste-Hilfe-Kurs

  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

 

Variante 1:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 cm3 (Verbrennungsmotor) oder Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h.

  • Leistung maximal 4 kW bei einem Elektromotor.

Variante 2:

  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

  • Hubraum maximal 50 cm³ (Fremdzündungsmotor).

  • Leistung maximal 4 kW (Diesel-/Elektromotor).

  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h.

  • Leermasse maximal 350 kg (vierrädriges Leichtfahrzeug) ohne Masse der Batterie bei Elektrofahrzeugen.

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

max. 50 cm³ Hubraum, max 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung

Dreirädrige Kleinkrafträder

max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 425 kg Leermasse, nicht mehr als 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads

 

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