Fahrerlaubnisklasse A
Variante 1:
Große Krafträder mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Fahrerlaubnisklasse AM, A1 und A2 werden miterteilt.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A“ ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Voraussetzungen:
Mindestalter 24 Jahrebei Direkteinstieg
Mindestalter 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2
Sehtest
Variante 2:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW.
Mindestalter 21 Jahre.
Variante 3:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotor oder Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Leistung über 15 kW.
Mindestalter 21 Jahre.