Fahrerlaubnisklasse D1

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre während und nach der Lehre zum Berufskraftfahrer)

  • ärztliche uns augenärztliche Bescheinigung

  • Reaktionstest

  • Führungszeugnis

  • Bescheinigung Erste Hilfe am Unfallort

  • Kraftomnibus bis maximal 8m Länge.

  • Der Kraftomnibus darf für mehr als 8 Personen bis maximal 16 Personen (außer Fahrersitz) ausgelegt und gebaut sein.

  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse erlaubt.

  • Befristung auf 5 Jahre.

Mindestalter:

21 Jahre

Vorbesitz:

Klasse B

Befristung:

Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:

-

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich. Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin", 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

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